Eigentlich wollte textwandel.org zum Osterwochende eine gute Nachricht verarbeiten: Noch nie konnten so viele Menschen auf dieser Erde lesen. Was immer noch eine gute Nachricht ist, erweist sich als ziemlich nutzlos, wenn es trotzdem dazu führt, dass die Bundesregierung ein Gesetz beschließen kann, von dem erst Monate später offenbar wird, was es beinhaltet. Nicht weil es jemand direkt verschwiegen hätte, nicht, weil es nirgendwo lesbar gewesen wäre – nein, einfach so, hat keiner mitbekommen, trotz einer Alphabetisierungquote von über 99 Prozent.
Ausreisepflicht für wehrpflichtige Männer
Seit Karfreitag ist es öffentlich, der Frankfurter Rundschau sei an dieser Stelle gedankt: Männliche Deutsche zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich, so sie länger als drei Monate im Ausland weilen wollen, eine Genehmigung vom zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr einholen.
Bäm! Vater Staat schlägt zu und erdrückt uns in liebevoll kronidischer Umarmung. – Und das hat keine sinistre Versammlung böswilliger Wichte hinter unserem Rücken beschlossen, sondern die von uns gewählten Volksvertreter. Dass von der Union eigentlich nichts Besseres zu erwarten war – geschenkt. Dass aber die Sozialdemokraten uns wiedermal verraten haben – eigentlich auch keine Überraschung, aber, ach es ist halt doch, irgendwie, wiedermal, wirklich traurig.
Was steht im Wehrpflichtgesetz? – Und was nicht?
Was steht in dem Gesetz? Unter § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetzt findet sich folgende Bestimmung: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen.“ Die Voraussetzungen des § 1 Absatz sind: ständiger Aufenthalt im Ausland und die erkennbare Absicht, diesen Aufenthalt außerhalb der Zuständigkeit der Bundeswehr beizubehalten.
Für alle anderen – und es sind die meisten – gilt: Du hast es bisher versäumt, Dein Geschlecht nach dem Selbstbestimmungsgesetz in weiblich oder unbestimmt zu ändern? Dann wird es aber langsam Zeit. Es sei denn, du willst „für Deutschland“ von russischen Drohnen entstellt oder – wer weiß? – von US-amerikanischen Panzern überrollt werden. Wer der Gegner ist, ist dabei erstmal egal, ob es einen Gegner gibt auch, das Gesetz gilt seit 1. Januar 2026, seit drei Monaten also. Und es ist, wie ein Gesetz eben ist: unerbittlich.
Ist es ein Zufall, dass das Gesetz knapp drei Monate nach Einführung bekannt wird?
Eine Zwischenüberschrift wie aus den Zeiten, in denen Verschwörungstheorien noch das unschuldige Hobby ungewaschener Anons waren. Das war zwar nie so, aber egal. Ich muss gestehen, dass es eine merkwürdige Koinzidenz ist, dass das Gesetz, das einen Zeitraum von drei Monaten behandelt, drei Monate zu spät bekannt wird. Als ob die Fristverletzung angepeilt worden wäre. Aber das würde die Frankfurter Rundschau zum Teil des Komplotts machen, was äußerst unwahrscheinlich ist.
Was viel wahrscheinlicher ist: Wir alle haben massiv verkackt. Einige unwissentlich und andere ziemlich absichtlich. Denn wie kann es sein, dass ein solcher Hammer, ein Gesetz, für das die DDR vor dem Mauerbau sich nicht hätte schämen müssen, drei Monate in Kraft ist – und keiner weiß es?
Es ist zutiefst kulturpemissimistisch, aber: wie kann es sein, dass wir politisch angeblich informierten, mündigen Bürgerinnen und Bürger ein solches Gesetz nicht zur Kenntnis nehmen? Was sagt es aus, dass es eine mehr oder weniger zufällige Recherche einer Zeitung erst ans Licht bringt? Und was zur Hölle ist eigentlich mit den Abgeordneten ALLER Parteien los, die dieses Gesetz doch kennen müssen, schließlich haben sie darüber am 5. Dezember 2025 abgestimmt?
Paragraf 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz und die Frage: Wer hat verkackt?
Man könnte sagen: Absichtlich verkackt haben sämtliche Parteien, egal ob sie dafür oder dagegen gestimmt haben. Entweder nämlich haben sie das Gesetz überhaupt nicht gelesen und damit absichtlich fahrlässig gehandelt, oder sie haben wissentlich dem Gesetz zugestimmt, oder – und das ist eigentlich der schlimmste Fall – sie haben wissentlich dagegen gestimmt, wie die Abgeordneten von den Grünen, der Linken und der AfD – und hielten es nicht für nötig, den sogenannten Souverän (uns) darauf hinzuweisen, was für ein Gesetz die Bundesregierung da beschlossen hat.
So oder so: Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für eine tolerante, weltoffene Kultur. Es kann als Teil einer Militarisierung verstanden werden und wirkt wie eine Zumutung gegenüber freien Bürgern. Die Bundeswehr hat darüber zu entscheiden, ob Du ein Auslandssemester machst? Die Bundeswehr darf Dir deinen Selbtfindungs- oder Hedonismustrip nach Goa im Zweifelsfall streichen? Die Bundeswehr ist die Instanz, die deine Freizügigkeit einfach so einschränken darf?
Das klingt alles ziemlich gruselig. Das klingt nach einem eklatanten Mangel an Liberalismus, das klingt fast so, als bräuchten wir doch eine FDP. – Wobei das natürlich nur ein (unangebrachter) Witz ist.
Verkackt haben wir jedenfalls alle: Journalist*innen, mündige Bürger*innen, PoWi-Lehrer*innen und so weiter. Seit drei Monaten steht in einem relevanten Gesetz ein ziemlich relevanter Passus und keiner nimmt es zur Kenntnis. – Wer es zur Kenntnis genommen hat und schwieg, der hat a) eine Chance verpasst oder b) den Schuss nicht gehört – oder schlimmer noch c) ein Interesse daran.
Der Skandal ist dabei auch, dass es sich um ein kollektives Versagen handelt. Ganz davon abgesehen, dass so Typen wie ic,h sich erst so richtig aufregen, wenn es um sie selbst geht. Bei Fernandes, den 80 Prozent Syrer*innen und der Bürgergeld-„Reform“ aber schweigen – das war auch von mir ganz schön erbärmlich.
Intermezzo mit ein bisschen weniger Schaum vorm Mund
Vielleicht ist es doch nicht ganz so scharf, wie es zunächst klingt. Das Gesetz formuliert Ausnahmen. Einerseits betrifft das die ausgewanderten Deutschen, andererseits kann das Verteidigungsministerium selbst Ausnahmen erteilen. Auch steht im Gesetz nicht, dass Männer grundsätzlich daran zu hindern sind, das Land zu verlassen.
Es heißt vielmehr: „Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde.“
Die Frage bleibt aber, was das eigentlich heißt. So ist zum Beispiel unklar, was der Passus mit dem Zeitraum genau bedeutet. Wird die Genehmigung nur für einen fixen Zeitraum erteilt? Wenn ja, dann ist das auch skandalös, weil es die Bundeswehr doch nichts angeht, was ich mit meinem Leben anstelle. Wenn ich acht Monate, oder neun oder vielleicht doch nur sechs irgendwo rumhängen will – und der Punkt gerade darin besteht, dass ich nicht weiß, wie lange ich es tue, dann ist das meine Entscheidung, nicht die der Bundeswehr.
Auch ist unklar, was besondere Härten sein sollen. Reicht es, dass ich weit weg bin und eine Reise teuer, beschwerlich und lang wäre? Wohl kaum. Aber, wer weiß, vielleicht doch. Ferner: in welchem Fall sind wir jetzt eigentlich? Befinden wir uns noch im Bereitschaftsfall? Im Spannungsfall? Oder sind wir vor allen Fällen? Nichts ist so richtig klar – und das Kontaktformular der Bundesverteidigungsministeriums zeigt erstmal nur Fehlermeldungen – wenigstens bei mir.
Intermezzo Ende: Was zur Hölle ist mit der Opposition los?
Die Hoffnung bleibt jetzt erstmal bestehen, dass nichts so heiß gegessen wird, wie’s gekocht wird. Kleiner Zwischenrant: Aber irgendwie ist das ganz schöner Bullshit. Denn der Skandal ist real: Was ist eigentlich mit der Opposition los? Gibt es so etwas wie eine Opposition überhaupt noch? Und wenn ja: warum erledigt sie ihren Job eigentlich so unglaublich schlecht?
Es ist ein veritabler Skandal – und kein Schritt zurück kann darüber hinwegtäuschen – dass in der Bundesrepublik Deutschland ohne Aufschrei ein Gesetz eingeführt werden kann, dass die eigenen Staatsbürger einsperrt. Ein Fünftel aller jungen Menschen will auswandern? Es scheint, dass es zumindest einige verstanden haben, was die Uhr geschlagen hat.
Slime hat dazu mal ein Lied gemacht, dass hier irgendwie angebracht erscheint. Trotz, nein wegen Wolfram Weimer. Der Kulturkampf ist längst da. Geben wir uns Mühe, möglichst bald weg zu sein.
Und jetzt nochmal ein bisschen ruhiger: Meiner Ansicht nach hat die Bundeswehr nicht darüber zu entscheiden, ob ich das Land meiner Väter und Mütter verlasse oder nicht. Ich bin eine freie Person und kein geborener Soldat. Das ist aber eine Prämisse, die anscheinend zunehmend diskutabel wird. Dass eine Armee nicht will, dass wehrfähige Bürger verschwinden, ist nachvollziehbar. Dass wehrfähige Bürger sich nicht totschießen lassen wollen, ist ebenfalls nachvollziehbar.
Ob es bei dem Gesetz im Kern darum geht, Männer an der Ausreise zu hindern, ist dabei sogar ziemlich unerheblich. Schon dass Ausreisen überhaupt unter einen Genehmigungsvorbehalt fallen, ist meiner Meinung nach ein Skandal. Eine private Lebensentscheidung wird ziemlich übergriffig vom Staat für sich beansprucht. Und dahinter steht eine ziemlich große Frage: Wem gehört das Land eigentlich? Der Bundeswehr oder seinen Bürgern?

Hinterlasse eine Antwort zu eimaeckel Antwort abbrechen